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   BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70   

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https://dejure.org/1970,1138
BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70 (https://dejure.org/1970,1138)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1970 - II ZR 39/70 (https://dejure.org/1970,1138)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 (https://dejure.org/1970,1138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Vereinbarung zum Ausschluss der Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen Rechtsstreit bei Streitigkeiten aus Seefrachtverträgen nach deutschem Recht - International übliche Klauseln über die gerichtliche Zuständigkeit in Konnossementen - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 38; ZPO § 40; HGB § 642; HGB § 643; HGB § 662

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1524 (Ls.)
  • NJW 1971, 325
  • MDR 1971, 281
  • VersR 1971, 336
  • DB 1971, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65

    Ausschließliche internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70
    Auch für Streitigkeiten aus Seefrachtverträgen, insbesondere aus Konnossementen, die eine Beförderung nach einem deutschen Bestimmungshafen betreffen, können die Parteien mit Wirkung gegen den deutschen Empfänger die ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts selbst dann vereinbaren, wenn dessen Urteil mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt wird (Ergänzung zu BGHZ 49, 124).

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1967 (BGHZ 49, 124) für Streitgegenstände, die der Verfügung der Parteien und keiner ausschließlichen deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichtes auch dann für zulässig erklärt, wenn das Urteil des ausländischen Gerichts mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit in Deutschland nicht anerkannt werden würde.

    Diese Erwägungen geben keinen Anlaß für den Konnossementsverkehr im allgemeinen oder jedenfalls im vorliegenden Fall, von dem in BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz abzugehen.

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus BGH, 21.12.1970 - II ZR 39/70
    Die zwingende Haftung des Verfrachters ergibt sich dann aus § 662 HGB in Verbindung mit Art. 2 Nr. 1 DVO vom 9. Dezember 1939 (vgl. BGHZ 25, 250, 265).
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 135/82

    Zulässigkeit einer Gerichtswahlklausel in einem Konnossement; Einbeziehung von

    Nach deutschem Recht bestehen gegen die Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts in einem Seefrachtvertrag, der die Beförderung von Gütern nach einem deutschen Bestimmungshafen zum Gegenstand hat, grundsätzlich keine Bedenken (Senatsurt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, LM § 38 ZPO Nr. 12 sowie v. 3. Dezember 1973 - II ZR 91/72, VersR 1974, 470, 471).

    Maßgebend für die Beurteilung der Frage ist daher das Recht des Bestimmungshafens (Senatsurt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, LM § 38 ZPO Nr. 12; Prüßmann/Rabe, Seehandelsrecht 2. Aufl. vor § 556 Anm. F 1), somit deutsches Recht.

  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

    Angesichts der damals bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 30, 36; 60, 85 [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70]; Urt. v. 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70, NJW 1971, 325), die sich auch in der Folgezeit nicht geändert hat (vgl. Urt. v. 8. Juli 1981 aaO; Urt. v. 3. April 1985 - I ZR 101/83, z.V.b.), war es für die damaligen Beklagten ein außerordentliches Risiko, wenn der Kläger ihnen anriet, sich auf die Klage rügelos einzulassen, damit die SMW L. KG trotz der bestehenden Gerichtsstandsvereinbarung, an der die damalige Klägerin ausdrücklich festhalten wollte, nunmehr vor dem deutschen Gericht aufrechnen und Widerklage erheben könne.
  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

    Für § 39 und § 40 Abs. 2 ZPO hat dies der Bundesgerichtshof schon mehrfach ausgesprochen (MDR 1969, 479 = WM 1969, 501 für § 39 ZPO; BGHZ 49, 124, NJW 1971, 325, NJW 1971, 985 für § 40 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 03.12.1973 - II ZR 91/72

    Beachtung einer Gerichtswahlklausel auf Konnossementen - Wirksamkeit der Klausel,

    Das Berufungsgericht hat die Gerichtswahlklausel, nach der für Klagen der Klägerin als Empfängerin der verschifften Güter gegen die in B. ansässige Beklagte als Verfrachterin aus den Kannossementen die Gerichte in B. (Thailand) ausschließlich zuständig sind und damit die deutsche internationale Zuständigkeit für die bezeichneten Rechtsstreitigkeiten beseitigt worden ist, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 49, 124 betreffend Iran; für Seefrachtverträge: Urt. v. 21.12.1970 - II ZR 39/70 - LM ZPO § 38 Nr. 12; für Thailand: Urt. v. 8.2.1971 - II ZR 93/70 - LM a.a.O. Nr. 13) für wirksam gehalten, obwohl ein Urteil des thailändischen Gerichts in der Bundesrepublik Deutschland mangels Verbürgung der Gegenseitigkeit nicht vollstreckt werden könnte.

    Das könnte zwar auch dadurch geschehen, daß eine Gerichts- oder Rechtswahl vorgenommen wird, die dazu führt, die Haager Regeln auszuschalten, weil sie von dem als zuständig vereinbarten Gericht nicht angewandt werden (vgl. BGH Urt. v. 21.12.1970 - II ZR 39/70 - LM ZPO § 38 Nr. 12).

  • BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70

    Gerichtsstandsvereinbarung - Fehlende Verbürgung der Gegenseite - Kein

    Auch für den Konnossementsvertrag ist von dem In BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz auszugehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 - MDR 1971, 162).
  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 161/78

    Schadensersatzanspruch aufgrund frachtvertraglicher Beziehungen - Gerichtliche

    Vielmehr will sie die Anwendung der materiellrechtlichen Bestimmungen der Haager Regeln erreichen und die Berufung des Verfrachters auf haftungsbeschränkende Klauseln verhindern, die nicht mit der Mindesthaftung der Haager Regeln verträglich sind (Senatsurt. v. 21.12.70 - II ZR 39/70, LM § 38 ZPO Nr. 12 = VersR 1971, 336, 337; vgl. auch Schaps/Abraham a.a.O. 1. Teil vor § 556 Rnr. 32 sowie Prüssmann, Seehandelsrecht vor § 556 Anm. VI G).
  • OLG Bremen, 18.07.1985 - 2 U 29/85
    Es ist allgemein anerkannt und wird auch von der Klägerin nicht in Zweifel gezogen, daß das deutsche Verfahrensrecht es erlaubt, für Streitigkeiten aus Seefrachtverträgen, insbesondere aus Konnossementen, die eine Beförderung nach einem deutschen Bestimmungshafen betreffen, mit Wirkung gegen den deutschen Empfänger ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts zu vereinbaren (BGH NJW 1971, 325; VersR 1974, 4701; NJW 1983, 27722).
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